FAQ

Häufige Fragen.

Zwei Perspektiven, damit Sie direkt die für Sie relevanten Antworten finden.

Was unterscheidet Sie von meiner Bank oder Versicherung?

Wir sind ungebunden und verkaufen kein einzelnes Produkt. Statt einer Police oder eines Kredits bekommen Sie eine Strategie, die alle Finanzthemen Ihres Unternehmens zusammenführt — objektiv und transparent.

Sind die Benefit-Modelle prüfsicher?

Ja. Wir setzen die Benefits im Rahmen der geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben um und stimmen die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab. Dazu gehören auch arbeitsrechtliche Zusatzvereinbarungen und die Einbindung von Rechtsteams, ebenso wie Anrufungsauskünfte bei den Betriebsstättenfinanzämtern.

Was kostet die erste Einschätzung?

Das Erstgespräch und die Potenzialeinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Nutzen sehen, sprechen wir über die Umsetzung.

Wie aufwendig ist die Einführung für mein Team?

Gering. Wir übernehmen Analyse, Konzeption und Rollout und binden die Benefits an gängige Abrechnungssysteme an. Ihr Team behält den Überblick, ohne große zusätzliche Arbeit. Ein Onboarding kann bei guter Zusammenarbeit binnen zwei Wochen erfolgen.

Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?

Wir arbeiten vor allem mit Unternehmen zwischen 10 und 500 oder mehr Mitarbeitenden. Schon bei kleineren Teams entsteht spürbarer Netto-Mehrwert — bei größeren skaliert der Effekt entsprechend.

Wie werden die Benefits administriert und ausgezahlt?

Der Kindergartenzuschuss und der Internetkostenzuschuss werden mit dem Lohn ausgekehrt; dafür ist jährlich ein Nachweis über die Kindergartengebühren bzw. die Internetkosten erforderlich. Das Job-Ticket wird ebenfalls mit dem Lohn ausgekehrt oder direkt über den Arbeitgeber gebucht. Die Erholungsbeihilfe wird mit Nachweis des Urlaubs über den Lohn ausgekehrt. Die betriebliche Krankenversicherung läuft über eine gesonderte Mitgliedschaft bei einem Krankenversicherer.

Wie ist die betriebliche Altersversorgung vertraglich gestaltet — und welche Dokumente werden erstellt?

Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber; er führt die Beiträge an den Versicherer ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Begünstigter aus der bAV. Er erhält von seinem Arbeitgeber ein Dokument über die Versicherung (Versicherungspolice bzw. Versicherungsschein). Jedes Jahr wird eine Standmitteilung erstellt, die über die aktuelle Vertragsentwicklung informiert.