Häufige Fragen.
Zwei Perspektiven, damit Sie direkt die für Sie relevanten Antworten finden.
Was unterscheidet Sie von meiner Bank oder Versicherung?
Wir sind ungebunden und verkaufen kein einzelnes Produkt. Statt einer Police oder eines Kredits bekommen Sie eine Strategie, die alle Finanzthemen Ihres Unternehmens zusammenführt — objektiv und transparent.
Sind die Benefit-Modelle prüfsicher?
Ja. Wir setzen die Benefits im Rahmen der geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben um und stimmen die Umsetzung mit Ihrem Steuerberater ab. Dazu gehören auch arbeitsrechtliche Zusatzvereinbarungen und die Einbindung von Rechtsteams, ebenso wie Anrufungsauskünfte bei den Betriebsstättenfinanzämtern.
Was kostet die erste Einschätzung?
Das Erstgespräch und die Potenzialeinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir gemeinsam einen Nutzen sehen, sprechen wir über die Umsetzung.
Wie aufwendig ist die Einführung für mein Team?
Gering. Wir übernehmen Analyse, Konzeption und Rollout und binden die Benefits an gängige Abrechnungssysteme an. Ihr Team behält den Überblick, ohne große zusätzliche Arbeit. Ein Onboarding kann bei guter Zusammenarbeit binnen zwei Wochen erfolgen.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich das?
Wir arbeiten vor allem mit Unternehmen zwischen 10 und 500 oder mehr Mitarbeitenden. Schon bei kleineren Teams entsteht spürbarer Netto-Mehrwert — bei größeren skaliert der Effekt entsprechend.
Wie werden die Benefits administriert und ausgezahlt?
Der Kindergartenzuschuss und der Internetkostenzuschuss werden mit dem Lohn ausgekehrt; dafür ist jährlich ein Nachweis über die Kindergartengebühren bzw. die Internetkosten erforderlich. Das Job-Ticket wird ebenfalls mit dem Lohn ausgekehrt oder direkt über den Arbeitgeber gebucht. Die Erholungsbeihilfe wird mit Nachweis des Urlaubs über den Lohn ausgekehrt. Die betriebliche Krankenversicherung läuft über eine gesonderte Mitgliedschaft bei einem Krankenversicherer.
Wie ist die betriebliche Altersversorgung vertraglich gestaltet — und welche Dokumente werden erstellt?
Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber; er führt die Beiträge an den Versicherer ab. Der Arbeitnehmer ist versicherte Person und Begünstigter aus der bAV. Er erhält von seinem Arbeitgeber ein Dokument über die Versicherung (Versicherungspolice bzw. Versicherungsschein). Jedes Jahr wird eine Standmitteilung erstellt, die über die aktuelle Vertragsentwicklung informiert.
Wie nutze ich den Sachbezug über die Kreditkarte?
Der Sachbezug kann über eine Kreditkarte genutzt werden. Diese lässt sich zum Beispiel innerhalb des PLZ-Gebiets des Unternehmens oder der Mitarbeitenden einsetzen.
Die folgenden Fragen betreffen die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung über eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach § 3 Nr. 63 EStG.
Was passiert bei langer Krankheit, Elternzeit oder Sabbatical?
In Dienstzeiten ohne Gehalt führt der Arbeitgeber üblicherweise keine Beiträge ab (es gilt die jeweilige Versorgungsordnung); die Leistungen des Vertrages reduzieren sich entsprechend. Der Versicherungsschutz kann in voller Höhe erhalten bleiben, wenn die Beiträge aus privaten Mitteln weitergezahlt werden. Einzelheiten regelt die Entgeltumwandlungsvereinbarung bzw. die Versorgungsordnung.
Kann ich Beiträge erhöhen oder reduzieren?
Ja — im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber jederzeit, durch Änderung der Entgeltumwandlungsvereinbarung. Eine Reduzierung bis auf null (Beitragsfreistellung) ist möglich; die Leistungen werden entsprechend angepasst. Die steuerliche Förderung gilt bis zur gesetzlichen Höchstgrenze.
Was passiert beim Ausscheiden aus der Firma?
Bei der bAV aus Entgeltumwandlung besteht von Beginn an ein unwiderruflicher Leistungsanspruch. Der Vertrag kann beitragsfrei gestellt oder beitragspflichtig fortgeführt werden — beim Arbeitgeberwechsel durch Sie selbst oder den neuen Arbeitgeber (gesetzliche Fristen beachten). Bei Arbeitslosigkeit wird der Vertrag in der Regel beitragsfrei gestellt; bei Bürgergeld-Bezug sind die Rückkaufswerte — anders als privates Vermögen — für Staat und andere Gläubiger unantastbar.
Was passiert bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Die Direktversicherung aus Entgeltumwandlung ist unverfallbar. Sie wird aus der Insolvenzmasse ausgesondert und dem Arbeitnehmer übertragen. Der Vertrag kann beim neuen Arbeitgeber oder privat — beitragsfrei oder beitragspflichtig — fortgeführt werden.
Kann die Direktversicherung beliehen, abgetreten oder gekündigt werden?
Nein. Die bAV kann weder abgetreten, verpfändet noch beliehen werden — weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer. Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist nicht möglich. Wird kein Entgelt mehr umgewandelt, läuft der Vertrag in der Regel beitragsfrei weiter; Leistungen stehen ab dem 62. Lebensjahr zur Verfügung.
Rente oder Einmalzahlung — welche Leistungen gibt es bei Rentenbeginn?
Grundsätzlich ist aus dem gebildeten Kapital eine lebenslange Rente vorgesehen. Sofern der gewählte Tarif ein Kapitalwahlrecht zulässt, kann stattdessen eine Einmal- oder Teilkapitalauszahlung gewählt werden — üblicherweise frühestens ein Jahr vor Rentenbeginn. Leistungen können mit Eintritt in die gesetzliche Rente abgerufen werden, frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Die Auszahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG) — in der Regel zu einem deutlich niedrigeren Steuersatz als heute. Pflichtversicherte der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf Leistungen aus der bAV den vollen Beitragssatz ihrer Krankenkasse; bei Kapitalleistungen gilt ein Einhundertzwanzigstel des Betrags für maximal 10 Jahre als beitragspflichtige monatliche Einnahme. Für die Krankenversicherung besteht ein Freibetrag, für die Pflegeversicherung eine Freigrenze (§ 226 SGB V).
Welche Auswirkungen hat eine Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung?
Die Entgeltumwandlung reduziert die Bemessungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. andere Sozialleistungen wie das Elterngeld — spätere Leistungen können entsprechend geringer ausfallen. Bei freiwillig Versicherten kann eine Entgeltumwandlung zudem dazu führen, dass wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eintritt.
Welche Leistungen sind im Todesfall vorgesehen?
Bei Tod während der Ansparphase wird die im Angebot ausgewiesene Todesfallleistung an die berechtigten Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei Tod während des Rentenbezugs wird die Altersrente — sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist — bis zu deren Ende an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt. Einzelheiten regelt die Versicherungs- bzw. Versorgungszusage.
Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?
In der Regel sind in dieser Reihenfolge widerruflich begünstigt: Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner · kindergeldberechtigte Kinder (§ 32 EStG) · namentlich benannte Lebensgefährtin bzw. namentlich benannter Lebensgefährte (eheähnliche Gemeinschaft mit gleichem Erstwohnsitz). Ist kein versorgungsberechtigter Hinterbliebener vorhanden, wird ein Sterbegeld von maximal 8.000 € ausgezahlt.
Welche Kosten entstehen für mich?
Die im Versicherungsvertrag enthaltenen Abschluss- und Verwaltungskosten werden nicht gesondert in Rechnung gestellt, sondern sind in die laufenden Prämien eingerechnet. Alle Kosten sind im Angebot des Versicherers ausgewiesen.