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Wir machen die finanziellen Potenziale Ihres Unternehmens sichtbar — und steuerbar. Benefits, betriebliche Vorsorge, Liquidität und Betriebsvermögen: unabhängig beraten, digital umgesetzt, aus einer Hand.

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Benefits-Rechner

Was wäre, wenn Ihre nächste Gehaltserhöhung nicht über Brutto liefe?

Der Rechner zeigt modellhaft, wie viel Netto-Mehrwert moderne Arbeitgeberleistungen pro Mitarbeiter und für das ganze Unternehmen erzeugen können. Fahren Sie über die Info-Zeichen: Zu jedem Benefit sehen Sie Rechtsgrundlage, Grenze und Nutzen.

  • Sachbezug / Fitnessstudio § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Als Sachbezug (zum Beispiel eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft) bis 50 € pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Achtung Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.
  • Job-Ticket / Deutschlandticket § 3 Nr. 15 EStG Zuschüsse zu Tickets des öffentlichen Nahverkehrs (Deutschland- bzw. Jobticket) sind in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie werden jedoch auf die Entfernungspauschale angerechnet.
  • Job-Rad / Dienstrad § 3 Nr. 37 EStG Wird das (E-)Dienstrad zusätzlich zum Gehalt überlassen, ist die private Nutzung komplett steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei Gehaltsumwandlung werden nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt.
  • Essenszuschuss § 8 Abs. 2, § 9 Abs. 4a EStG Essenszuschüsse sind 2026 arbeitstäglich bis 7,67 € begünstigt (Sachbezugswert 4,57 € plus 3,10 € Aufschlag) — bis zu 115,05 € im Monat. Bei Auswärtstätigkeit sind zusätzlich Verpflegungspauschalen von 14 € bzw. 28 € steuerfrei.
  • Internetpauschale § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG Zuschüsse zu privaten Internetkosten kann der Arbeitgeber bis 50 € pro Monat pauschal mit 25 Prozent versteuern. Für den Mitarbeiter sind sie dann steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Kindergartenzuschuss § 3 Nr. 33 EStG Zuschüsse zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder (Kita bzw. Kindergarten) sind unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung: Sie werden zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt.
  • Erholungsbeihilfe § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG Erholungsbeihilfen bis jährlich 156 € (Mitarbeiter), 104 € (Ehepartner) und 52 € je Kind kann der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuern. Sie sind dann sozialversicherungsfrei.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) § 3 Nr. 63 EStG Beiträge zur bAV sind 2026 bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (8.112 € pro Jahr bzw. 676 € pro Monat). Sozialversicherungsfrei sind davon 4 Prozent, also 4.056 € pro Jahr bzw. 338 € pro Monat.
  • Betriebliche Krankenversicherung § 8 Abs. 2 Satz 11, § 37b EStG Arbeitgeberfinanzierte Zusatz-Krankenversicherungen gelten als Sachbezug und sind im Rahmen der 50-€-Freigrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Alternativ ist eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich.

Wichtig: Bei fast allen Zuschüssen gilt die Steuerfreiheit nur, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (§ 8 Abs. 4 EStG) — nicht bei Gehaltsumwandlung. Sachbezugswerte und Beitragsbemessungsgrenze werden jährlich angepasst (Werte: Stand 2026).

Netto-Mehrwert pro Mitarbeiter / Monat 0 €
Team-Mehrwert / Monat0 €
Team-Mehrwert / Jahr0 €
Klassische Bruttoerhöhung nötig0 €
Steuer- & Abgabenersparnis / Monat0 €
geschätzte AG-Ersparnis / Jahr0 €
über 5 Jahre fürs Team0 €

Modellrechnung zur Orientierung — eine Aufbereitung der Rechtslage, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Höchstgrenzen und Kombinierbarkeit sind im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung zu prüfen.

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Ich bin mit der Betreuung durch Amadeus und Katharina rundum zufrieden. Beide sind jederzeit vertrauensvoll, kompetent und äußerst zuverlässig. Man fühlt sich bestens beraten, alle Fragen werden verständlich beantwortet und es wird sich wirklich Zeit für die individuellen Anliegen genommen.
Max B.Google
Einer der besten Spezialisten für den Bereich betriebliche Vorsorge und auch rund um das Thema Mitarbeiter Benefits. Es ist einfach genial, nicht nur Arbeitnehmer haben durch ihn mehr im Portmonee sondern auch die Arbeitgeber. Ein Win Win Win so gibt es das selten!
Abrahamson NormanGoogle
Beratung, Planung, Umsetzung und nachhaltige persönliche Betreuung aus einer Hand. Zuverlässig, konsequent aber nicht aufdringlich - eine Zusammenarbeit, wie man sie sich wünscht.
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Die Beratung von Amadeus ist immer super und man bekommt schnell einen Termin. Man fühlt sich hier einfach gut aufgehoben. Ich bin jedes Mal sehr zufrieden!
P. St.Google
Ich bin mit meiner Beratung bei Amadeus sehr zufrieden. Die Beratung war super kompetent, ehrlich und sehr verständlich. Gemeinsam konnten wir meine bestehenden Finanzprodukte optimieren. Eine ganz klare Weiterempfehlung für diejenigen, die sich noch unsicher fühlen!
Lara MarieGoogle
Wir sind super dankbar Amadeus und Katharina an unserer Seite zu haben. Wir sind die KEY & CASTLE GmbH - ein Maklerbüro aus Berlin. Wir werden seit vielen Jahren tatkräftig von den beiden unterstützt und es hat uns an vielen Stellen sehr weitergeholfen. Danke!
Malte SchätzelGoogle
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